- Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag, Seminarvertrag, Tagungsvertrag, Tagungspauschale.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, -partner, -verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Anspruch.
- Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.5 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 3.5
und/oder 3.6 geleistet wurde.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels (NoShow)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels, sofern kein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4.3 vereinbart wurde. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3
vorliegt.
4.3. Sie können Ihre Buchung bis 3 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise berechnen wir 100 % des gesamten Arrangementpreises. Ausgenommen hiervon sind Buchungen mit einer explizit als „nicht stornierbar“ gekennzeichneten Rate.
- Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere
vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – ein Verstoß
gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe, und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Die Zimmerbereitstellung erfolgt ab 14:00 Uhr. Ein Anspruch auf eine frühere Nutzung besteht nicht. Je nach Verfügbarkeit bieten wir jedoch die Möglichkeit an, das Zimmer gegen eine zusätzliche Gebühr vorzeitig zu beziehen.
6.3 Die Zimmerräumung hat bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Eine Nutzung bis 16:00 Uhr ist nach vorheriger Absprache und gegen Entrichtung eines Aufpreises möglich. Ab 16:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, 100 % des vollen Listenpreises in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie in den Gästezimmern nicht gestattet. Bei einem Verstoß ist das Hotel berechtigt, vom Kunden eine Reinigungsgebühr in Höhe von 200,00 € als Schadensersatz zu verlangen. Der Schaden ist höher anzusetzen, wenn das Hotel das Zimmer aufgrund der Geruchsbelästigung vorübergehend nicht vermieten kann. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 100,00€ zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. bei Unvermietbarkeit des Zimmers) bleiben vorbehalten.
- Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
7.2 Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist begrenzt auf das Hundertfache des Zimmerpreises für eine Nacht, jedoch maximal auf 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt anstelle dieses Betrages der Betrag von 800 €. Da das Hotel nicht über Tresore (Zimmer- oder Zentralsafe) verfügt, empfiehlt es sich, Wertsachen und größere Bargeldbeträge nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zu hinterlassen.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1
Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7.4. Das Hotel stellt dem Kunden einen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen nicht zur Abfrage oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu nutzen (insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing). Der Kunde stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer missbräuchlichen Nutzung resultieren.
- Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Es gelten auch die Bestimmungen des Pauschalreiserechts vom 01.07.2018.
8.3. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Datenschutzbestimmungen.
8.4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
8.6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V | Stand: September 2023